Schnelle E-Bikes sind rechtlich keine Fahrräder

Elektro-Fahrrad

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Schnelle E-Bikes sind rechtlich keine Fahrräder

E-Bikes gelten als Fahrräder, solange die höchstzulässige Leistung nicht mehr als 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt. Davon zu unterscheiden sind E-Scooter aber auch noch andere E-Bikes, bei denen der Motor erst bei 45 km/h aufhört zu beschleunigen. Für den legalen Betrieb benötigt man allerdings eine Einzeltypengenehmigung. Rechtlich gesehen sind S-Pedeceles nämlich keine Fahrräder, sondern Krafträder.

Damit fallen sie - anders als Fahrräder - in den Anwendungsbereich des Kraftfahrzeuggesetztes und des Führerscheingesetztes. Kurzum: schnelle Pedelecs werden wie Mopeds behandelt. Das bedeutet, man benötigt zum Lenken zumindest einen Mopedführerschein, eine Nummertafel, die nötige Ausstattung und ein Erste-Hilfe-Set. Auch die Anmeldung bei einer Zulassungstelle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist erforderlich. S-Pedelecs müssen nämlich zum Verkehr zugelassen sein.