KFZ Haftpflicht - Anhebung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme

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KFZ Haftpflicht - Anhebung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme

Innerhalb der Pauschalversicherungssumme umfassen Personenschäden EUR 6,3 Millionen (bisher 5,8 Mio) und Sachschäden EUR 1,3 Millionen (bisher 1,2 Mio). Wir raten allerdings generell zu einer Gesamtversicherungssumme von EUR 15 Millionen sowie einer Versicherungssumme von EUR 80.000 für reine Vermögensschäden.